Loading...

Empfehlung von Mitarbeitern (m/w/d)

Teilnahme- und Auszahlungsbedingungen

Gültig ab April 2023

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle externen Mitarbeiter der ASS Personalservice GmbH sowie alle Personen, die nicht bei der ASS Personalservice GmbH beschäftigt sind. Empfohlener Kandidat ist eine Person, die innerhalb der letzten zwölf Monate kein Arbeitsverhältnis mit der ASS Personalservice GmbH eingegangen ist und sich in diesem Zeitraum nicht bei der ASS Personalservice GmbH beworben hat oder an die ASS Personalservice GmbH herangetreten ist. Die Empfehlung, d.h. der Name des Werbers und des geworbenen Kandidaten, muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem geworbenen Kandidaten und der ASS Personalservice GmbH vorliegen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auszahlungsbedingungen

Für jede erfolgreich vermittelte Empfehlung erhalten Sie eine Prämie von mindestens 250 € bis 500 €, die in einer Summe ausgezahlt wird. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine erfolgreiche Empfehlung, wenn das Arbeitsverhältnis mit Ihrem empfohlenen Kandidaten mindestens 8 Wochen lang ungekündigt bestanden hat.

Im Einzelnen

  • Die Empfehlung ist unter Verwendung des Empfehlungsformulars (Formular der ASS Personalservice GmbH) zu erfolgen.
  • Für den Fall der Mehrfachnennung eines empfohlenen Kandidaten, erfolgt die Auszahlung an denjenigen Empfehlungsgeber, der diesen Kandidaten zuerst an die ASS Personalservice GmbH empfohlen hat. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs des Empfehlungsformulars bei der ASS Personalservice GmbH.
  • Für Personen, die bei der ASS Personalservice GmbH beschäftigt sind (intern/extern), erfolgt die Auszahlung und Versteuerung der Empfehlungsprämie als Sonderzuschlag zur Lohnabrechnung.
  • Für Personen, die nicht bei der ASS Personalservice GmbH beschäftigt sind, wird der Bruttobetrag der Prämie per Überweisung ausgezahlt. Für diese Personen stellt der Bonus steuerpflichtiges Einkommen dar und muss daher von ihnen in der Steuererklärung angegeben werden (§ 22 Nr. 3 EStG).
  • Der Anspruch auf die Prämie besteht für maximal 12 Monate nach Vertragsbeginn des empfohlenen Kandidaten.

Einverständnis des empfohlenen Kandidaten

Wir bitten Sie, die Zustimmung des empfohlenen Bewerbers einzuholen, bevor Sie eine Empfehlung übermitteln.

Ausschluss von Mitarbeiterempfehlungen

Interne Mitarbeiter sind von der Empfehlung von Kandidaten, die durch ihre eigene Abteilung vermittelt wurden, ausgeschlossen.

Die ASS Personalservice GmbH möchte darauf hinweisen, dass die Empfehlung eines Kandidaten in den folgenden Fällen unlauter und daher gesetzlich verboten ist:

  • Unerlaubte Belästigung, d.h. u.a. Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung ohne vorheriges Einverständnis des empfohlenen Kandidaten, sowie die Ausübung von Druck
  • Vorsätzliche, gezielte Nutzung privater Beziehungen in einseitiger oder unangemessener Weise zu Werbezwecken
  • Falsche Angaben, d.h. u.a. falsche Versprechungen, Verbreitung unwahrer Tatsachen oder Vorenthaltung wichtiger Informationen bei der Abgabe einer Empfehlung
  • Schleichwerbung, d.h. u.a., wenn der Empfehlungsgeber der ASS Personalservice GmbH Adressen von Dritten zur Verfügung stellt, ohne deren Einwilligung oder ohne Nachweis einer Einwilligungserklärung
  • ASS Personalservice GmbH behält sich vor, den Empfehlungsgeber bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Bedingungen von der Empfehlungsaktion auszuschließen, so dass kein Anspruch auf Auszahlung der Prämie besteht